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DEKRA-Logo Sachverständiger für Immobilienbewertung

Leistungen
für Gewerbeimmobilien

Unter den Begriff Gewerbeimmobilien fallen:

  1. Gemischt genutzte Immobilien (z.B. Wohn- und Geschäftshaus)

  2. Gewerbeimmobilien

    • Büroimmobilien

    • Handelsimmobilien, wie z.B. Einzelhandel, Discounter, Supermärkte, Shopping-Center

    • Industrieimmobilien, wie z.B. Lagerhallen, Produktionsgebäude

  3. Sonderimmobilien bzw. Betreiberimmobilien, wie z.B. Hotels und Restaurants

Verkehrswert-gutachten

nach § 194 BauGB

  • Anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden

  • Wertermittlung und Gutachtenerstellung nach ImmoWertV und § 194 BauGB 

  • Besichtigung vor Ort

  • Durchführung umfassender Recherchen (z.B. Altlasten, Baulasten, Denkmalschutz)

  • Bewertung von ggf. vorhandenen Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten

  • Umfangreiche Erläuterungen zur Wertermittlung

Kurzgutachten
/ Kaufberatung

  • Für außergerichtliche Zwecke

  • Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV

  • Besichtigung vor Ort

  • Keine Durchführung von Recherchen

  • Bewertung von ggf. vorhandenen Rechten, Lasten und Dienstbarkeiten

  • Wesentliche Erläuterungen zur Wertermittlung

Gutachterliche Stellungnahme

z.B. Plausibilisierung externer Gutachten

  • Plausibilisierung hinsichtlich Methodik und Wert

  • Bei individuellen Anliegen

Ich arbeite mit Festpreisen – unabhängig vom Wert der Immobilie. Nach erfolgtem Erstgespräch erhalten Sie ein Angebot mit dem verbindlichen Preis.

Wo liegen die Unterschiede zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

Bei einem Verkehrswertgutachten (auch Vollgutachten genannt), handelt es sich um eine detaillierte Begutachtung Ihrer Immobilie. Da Vollgutachten nach den gesetzlichen Vorgaben des §194 BauGB erstellt sind, finden sie Anerkennung bei Gerichten, Finanzämtern und anderen Behörden

Bei Kurzgutachten sind Beschreibungen und Erklärungen auf das Wesentliche beschränkt. Zudem werden keine Recherchen, z.B. zu Altlasten, Baulasten oder Denkmalschutz durchgeführt. Aus diesen Gründen sind Kurzgutachten nicht gerichtsfest und nicht von Finanzämtern und anderen Behörden anerkannt.

Immobilienbewertungen für unternehmerische Zwecke können viele verschiedene Anlässe haben, wie z.B. bei Kauf / Verkauf, zur Bilanzierung, für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Angelegenheiten, bei Einlagen von Immobilien ins Betriebsvermögen, zur reinen Vermögensübersicht oder für interne Entscheidungsfindungen. Gerne klären wir im Einzelfall, welche Art von Gutachten Sie benötigen.

Was ist eine gutachterliche Stellungnahme?

Die häufigste Form einer gutachterlichen Stellungnahme ist die Plausibilisierung eines externen Gutachtens hinsichtlich seiner Methodik und des ermittelten Wertes.

Gutachterliche Stellungnahmen eignen sich darüber hinaus auch bei anderen, individuellen Anlässen.

Ich berate Sie gerne, um die passende Leistung für Ihr Anliegen zu ermitteln.

Unabhängig von der Art der benötigten Leistung biete ich Ihnen selbstverständlich eine individuelle und ganzheitliche Betreuung während des gesamten Ablaufs an.

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